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Meldungen zu touristischen Hinweisschildern

Mecklenburg-Vorpommern sagt "Willkommen!"
Neue Autobahnbegrüßungsschilder an Landesgrenzen

(MVBL 28.09.2011) Acht neue Autobahnbegrüßungsschilder im Design des Landes Mecklenburg-Vorpommern und mit der Aufschrift "Willkommen!" werden an den Landesgrenzen aufgestellt. An den Bundesautobahnen 11, 19, 20 und 24 grüßen das Markenzeichen des Landes, der Strandkorb, und das Landessignet mit dem Qualitätsversprechen "MV tut gut.".

Der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung, Volker Schlotmann und der Leiter des Landesmarketings MV, Peter Kranz präsentierten die neuen Schilder an der Landesgrenze auf der Autobahn 24. "Die Autobahnbegrüßungsschilder sind Willkommensgruß und Visitenkarte unseres Landes zugleich", sagte Minister Schlotmann. Das Strandkorb-Motiv stehe für die natürliche Schönheit Mecklenburg-Vorpommerns und den norddeutschen Charakter des Landes. "Unser Strandkorb steht für Ostsee und Seenplatte", unterstrich Peter Kranz. "Wir betonen Gastlichkeit, Tradition und senden mit dem Sehnsuchtsmotiv gerade nach diesem Sommer mit etwas weniger blauem Himmel auch ein aufmunterndes Signal."

Die ersten Autobahnbegrüßungsschilder waren im Jahr 2005 aufgestellt worden. Ihre Erneuerung war turnusgemäß notwendig geworden und wird vom Landesmarketing MV zur Konzentration auf eine Botschaft für das gesamte Land verwendet. Mit den neuen, frisch gestalteten Schildern setzt das Land weiter konsequent auf den einheitlichen Auftritt der Marke Mecklenburg-Vorpommern und seine starken Bildmotive.

Autobahnbegrüßungsschild (PDF-Dokument, 328 KB)

Sachsen erlaubt mehr touristische Hinweisschilder

(SMWA 27.04.2011)Demnächst dürfen in Sachsen an Autobahnen zwischen zwei Anschlussstellen insgesamt vier touristische Hinweistafeln und damit doppelt so viele wie bisher aufgestellt werden. Außerdem wird es im Freistaat Sachsen zukünftig keine Einschränkung geben, in welcher maximalen Entfernung zur Autobahn das bebilderte touristische Ziel liegen darf. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift hat der sächsische Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) jetzt erlassen. Sie tritt nach Veröffentlichung in Kraft. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.

„Sachsen ist das anerkannte Kulturreiseland Nummer 1 in Deutschland. Auf zahlreiche touristisch bedeutsame Ziele im Freistaat konnte aber bisher an den Autobahnen nicht hingewiesen werden. Um nun alle sächsischen Regionen einbeziehen zu können, haben wir die Ausführungsbestimmungen der Bundesrichtlinie für Sachsen gelockert“, so Morlok.

In Abweichung zu den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB) des Bundesverkehrsministeriums dürfen ab sofort statt zwei bis zu vier der auch als „braune Schilder“ bekannten touristischen Unterrichtungstafeln zwischen zwei Anschlussstellen stehen. Der Mindestabstand zwischen zwei Schildern, die auf touristisch bedeutsame Ziele hinweisen müssen, wird von 1000 Metern auf 250 Metern verringert. Zukünftig können alle sächsischen Destinationen ohne Rücksicht auf die bisher geltende Entfernungsbeschränkung ein Hinweisschild beantragen. Außerdem dürfen in Sachsen jetzt auch touristische Hinweisschilder an autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften aufgestellt werden.

Morlok: „Sachsen ist ein tolles Urlaubsziel, für einen Wochenendtrip mit Kindern ebenso wie für Zweiradtouren und Kulturreisen. Die Tourismusschilder öffnen die Augen für Ausflugsziele, die vielleicht noch nicht jeder kennt – die aber einen Abstecher wert sind. Ich freue mich, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, auf alle interessanten Ziele im Freistaat Sachsen hinzuweisen.“
Die neue Regelung gestattet es, künftig auf Ziele wie beispielsweise Seiffen im Erzgebirge, Oberwiesenthal oder Schwarzenberg hinzuweisen.

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