B 50neu Hochmoselübergang
(LBM 12.04. 2010) Der Hochmoselübergang bringt eine nachhaltige Aufwertung der Verkehrsinfrastruktur in Eifel, Hunsrück und Moselregion mit sich. Dies betonte der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hendrik Hering heute in Mainz. Diese bessere Erreichbarkeit bringt in der Folge auch die Ansiedlung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region mit sich. Dies alles sind Beiträge, um auch die jungen Menschen und ihre Familien in den ländlichen Räumen zu halten.
Auch die Transportwege werden kürzer - die überregionalen Fernverkehre werden über das Tal geführt, das Moseltal wird von Lärm und Abgasen entlastet.
Zusätzliche Impulse ergeben sich auch für den Flughafen Frankfurt-Hahn.
Der Bedarf für das Vorhaben - es handelt sich um ein Bundesfernstraßenprojekt in der Baulast des Bundes - wurde durch den Deutschen Bundestag gesetzlich festgestellt und ist damit demokratisch legitimiert. Die Abstimmung erfolgte 2003 unter der rot-grünen Bundesregierung.
Es handelt sich hier um ein Straßenbauprojekt von europäischer Bedeutung, es ist Teil einer großräumigen europäischen West-Ost-Achse, die den niederländischen und belgischen Raum mit dem Rhein-Main-Gebiet und Südwestdeutschland verbindet.
Die Gerichte haben die Planung in einem mehrjährigen Rechtsstreit, der bis zu dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht ging, mehrmals überprüft und danach letztlich als ausgewogen und umweltkonform bestätigt.
Klagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), der die Verträglichkeit der Planungen mit den Belangen des Umweltschutzes bezweifelte, hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2008 endgültig abgewiesen. Die Richter bestätigten: Wegen der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ist der Hochmoselübergang mit dem deutschen und dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar und entspricht auch im Übrigen den rechtlichen Anforderungen.
In Rheinland-Pfalz bildet die B 50neu den Lückenschluss zwischen der A 60 bei Wittlich und der A 61 bei Rheinböllen.
Im Rahmen des Baurechtsverfahrens wurden umfassend alle Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt untersucht und intensiv gegeneinander abgewogen. Hierzu gehörten auch die Einflüsse auf die Landschaft, den Tourismus und den Weinbau.
Insgesamt wurden mehr als 65 Gutachten im Zusammenhang mit dem Bau der B 50neu zwischen Wittlich und Longkamp erstellt. Für die Kompensationsmaßnahmen werden insgesamt rund 35 Millionen Euro investiert.
Zum Weinbau:
In der Diskussion ist auch zu berücksichtigen, dass das Weinanbaugebiet zwischen Koblenz und Perl entlang der Mosel eine Länge von über 240 Kilometern aufweist. Befürchtungen eines Qualitätsverlustes bei den Moselweinen wie auch eine „Zerstörung der Kulturlandschaft“ sind bei der örtlichen Begrenztheit des Projektes nicht begründet. Durch die Kritiker, die pauschal von einer „Zerstörung der Moselregion“ sprechen, besteht vielmehr die Gefahr, dass der Tourismus- und Weinregion Mosel insgesamt tendenziell ein großer Imageschaden beigefügt wird. Denn so wird der Eindruck erzeugt, die Brücke zerstöre das gesamte Moseltal und den Weinbau an der Mosel. Diejenigen, die vorgeben, den Weinbau an der Mosel „retten“ zu wollen, erweisen dem Moselweinbau vielmehr einen Bärendienst.
In Winningen, wo schon seit Anfang der 1970er Jahre eine Hochmoselbrücke steht, haben sich die Gastronomie und der Weinbau genauso wie in den anderen Abschnitten der Mosel entwickelt.
In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass die bestockte Rebfläche an der Mosel in den vergangenen 20 Jahren um rund 4400 Hektar auf rund 8000 Hektar im Jahre 2009 zurückgegangen ist - für diesen Rückgang sind ganz andere Faktoren als der Bau von Verkehrswegen ursächlich.
Zu den Weinlagen:
Grundsätzlich liegen in dem Bereich zwischen Bernkastel-Kues und dem Hochmoselübergang folgende berühmte Weinlagen:
Am linken Moselufer im Bereich des Westwiderlagers der Hochmoselbrücke: Zeltinger Deutschherrenberg, Ürziger Würzgarten; die Trasse des Hochmoselübergangs stellt zwischen beiden Lagen die Grenze dar. Dies ist im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens so gestaltet worden.
Am rechten Moselufer zwischen Ostwiderlager der Hochmoselbrücke und Bernkastel:
Zeltinger Himmelreich, Zeltinger Schlossberg, Zeltinger Sonnenuhr, Wehlender Sonnenuhr, Josephshöfer, Graacher Domprobst, Graacher Himmelreich, Bernkasteler Lay, Bernkasteler Graben, Alte Badstube am Doctorberg, Bernkasteler Doctor.
Von diesen berühmten Lagen sind von der Trasse unmittelbar überhaupt nur drei Lagen betroffen: Zeltinger Deutschherrenberg, Ürziger Würzgarten, Zeltinger Himmelreich.
Die etwa 2,2 Hektar Rebflächen im Zeltinger Deutschherrenberg und im Zeltinger Himmelreich unterhalb des Brückenbauwerks im eigentlichen Trassenbereich sind im Auftrag des Bundes von der Straßenbauverwaltung bereits auf freiwilliger Basis von den Winzern erworben und gerodet worden. Ein Weinanbau im unmittelbaren Trassenbereich findet daher dort bereits jetzt nicht mehr statt.
Die weltberühmten Weinbergslagen am Hang zwischen der Hochmoselbrücke und Bernkastel-Kues mit Ausnahme eines etwa 40 Meter breiten Trassenbereichs in der Lage Zeltinger Himmelreich und auf der linken Moselseite zwischen dem Ürziger Würzgarten sowie dem Zeltinger Deutschherrenberg werden von der Trasse praktisch nicht tangiert. Die eigentliche Trassenführung erfolgt auf der Hunsrückseite auf einem Hunsrücksporn (Plateau) und kann daher auch keine Verschattung am Graacher Hang verursachen.
In eng begrenztem Umfang können Verschattungen nur in den drei vorgenannten Lagen und lediglich im Nahbereich der Trasse auftreten, die ggfs. entschädigt werden.
Von einer Zerstörung weltberühmter Weinbaulagen kann daher objektiv betrachtet nicht die Rede sein.
Zum Wasserhaushalt:
Der Waldgürtel an der süd-westlichen Hangkante oberhalb der Weinberge bleibt durchgängig erhalten.
Die Trasse der B 50neu verläuft auf dem Hunsrücksporn in unmittelbarer Nähe zur West-Ost-orientierten Wasserscheide und dabei weit überwiegend auf der nördlichen Seite der Wasserscheide auf dem Hunsrückplateau. In diesem Bereich ist eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts der Rebhänge praktisch ausgeschlossen. Soweit die Trasse überhaupt im südlichen Bereich der Wasserscheide verläuft, wird für eine oberflächennahe Entwässerung der Straße Sorge getragen. Fazit: Auf Grund der Lage der Trasse sind Verschlechterungen der Wasserführung in den Weinbergslagen des Graacher Hangs praktisch ausgeschlossen.
Zu den Kaltluftströmen:
Der Einfluss der B 50neu zwischen Platten und Longkamp auf die nächtlichen Kaltluftströmungen wurde gutachterlich in den jeweiligen Bereichen untersucht und bewertet. Danach ist im Bereich der Rebflächen allenfalls eine vorübergehende Beeinflussung der Kaltluftverhältnisse während der Bauzeit des Tunnels am Rothenberg möglich. Sobald der Tunnel selbst und dessen Überschüttung wiederhergestellt sind, wird der Kaltlufteinfluss der Situation vor dem Bau gleichkommen. Der eventuelle Einfluss der Kaltluft auf die Weinqualität während der temporär begrenzten Bauzeit soll im Übrigen untersucht und bei Nachweis gegebenenfalls entschädigt werden.
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